AGB

e-confirm GmbH Agentur für Travel.Software.Training.Consulting (nachfolgend: e-confirm)

Stand: 20. Oktober 2017

Allgemeines

e-confirm, vertreten durch die Geschäftsführer Roman Borch und Michael Posthoff, Strausberger Platz 1, 10243 Berlin, ist eine Full-Service-Internetagentur und bietet sämtliche Dienstleistungen für das Medium Internet. In enger Zusammenarbeit mit seinen Auftraggebern entwickelt e-confirm Internetpräsentationen (Websites, Webseiten), marketingstrategische und administrative Konzepte. Zusätzlich bietet e-confirm Dienstleistungen in den Bereichen Konzeptentwicklung, Beratung und Training an. Die Konditionen und Kosten für diese Dienstleistungen werden individuell festgelegt und basieren auf einem vorhergehenden Angebot beziehungsweise auf einem zwischen e- confirm und dem Auftraggeber geschlossenem Rahmenvertrag.

1. Geltung der AGB

1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von e-confirm erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind Bestandteil aller mit e-confirm geschlossenen Dienstleistungsverträge. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und die genehmigte Nutzung der Dienstleistungen von e-confirm durch Vertragspartner des Auftraggebers, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hierdurch ausdrücklich widersprochen.

1.2. Mündliche Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

1.3. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch eMail erfolgende Bestätigung des Auftrages zu- stande. Auch ausnahmsweise mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen diese AGB zugrunde.

1.4. Soweit Werbe- oder Internetagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen.

1.5. In mit e-confirm geschlossenen Verträgen enthaltene Regelungen, die einzelnen Regelungen dieser AGB widersprechen, gehen diese Regelungen der AGB vor. Die Geltung der AGB im Übrigen bleibt hiervon unberührt.

2. Umfang und Durchführung von Aufträgen

2.1. Beauftragungen sind für e-confirm ab dann verbindlich, wenn e-confirm sie bestätigt oder ihnen durch Ausführung des Auftrages nachkommt.

2.2. Bei Dienstleistungsverträgen mit e-confirm ist Gegenstand des Auftrages die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als Vertragsgegenstand vereinbart.

2.3. e-confirm wird nachträglich Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrages nach schriftlicher Vereinbarung akzeptieren. In diesem Fall kann e-confirm mangels anderer Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen der eingesetzten Fachkräfte abrechnen.

2.4. Soweit mit e-confirm geschlossene Verträge die Bereitstellung oder Vermittlung von Webspeicherplatz und Mailservern beinhalten, ist eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Server eines Drittanbieters vertraglich nicht geschuldet. e-confirm schuldet insoweit nur die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik angemessenen und zumutbaren Bemühungen und Vorkehrungen, die möglichst lückelose Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Server zu gewährleisten. Außerhalb des Einflussbereichs von e- confirm liegende Umstände wie die Verfügbarkeit und einwandfreie Funktion von Übertragungswegen im Internet und in öffentlichen Leitungsnetzen sind in keinem Fall Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen oder Zusicherungen.

2.5. e-confirm ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

3. Daten, Verantwortung & Ablehnungsbefugnis

3.1. Daten des Auftraggebers zur Verwendung in seiner Internetpräsentation können aus Text-, Grafik-, Ton- und Videodokumenten bestehen.

3.2. Für die rechtliche Zulässigkeit und Unbedenklichkeit aller zur Veröffentlichung beigebrachten Daten an e-confirm trägt der Auftraggeber die alleinige rechtliche Verantwortung. Auf die Einhaltung von urheberrechtlichen Schutzrechten wird ausdrücklich hingewiesen.

3.3. e-confirm behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn deren Inhalt offensichtlich gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter, die guten Sitten etc. verstößt.

3.4. Der Auftraggeberverpflichtet sich, e-confirm von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf sein bzw. ein von ihm zu vertretendes Verhalten oder Unterlassen beruhen, im Innenverhältnis freizustellen.

3.5. Bezüglich des Inhaltes der auftragsgemäßen Veröffentlichung übernimmt der Auftraggeber die alleinige Haftung bei etwaigen Ansprüchen geschädigter Dritter. e-confirm behält sich vor zu prüfen, ob Aufträge gegen Rechte Dritter verstoßen.

3.6. Ferner haftet e-confirm nicht für Schäden, die dem Auftraggeber aus Missbrauch oder fehlerhaftem Gebrauch der in e-confirm gespeicherten Angebote erwachsen. Dies gilt insbesondere für falsche Bestellungen oder Zahlungsanweisungen.

3.7. e-confirm behält sich vor, Aufträge oder auch einzelne Aktualisierungen im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördlich Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Weberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für e-confirm e wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

3.8. Insbesondere kann e-confirm bereits veröffentlichte Daten entfernen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 3.7. erfüllt werden.

4. Datenanlieferung

4.1. Der Auftraggeber hat für die rechtzeitige Lieferung der Vorlagen, Daten und Manuskripte im vereinbarten Format zu sorgen.

4.2. Sind Daten auftragsgemäß von e-confirm oder von einer Agentur aufzubereiten, erhält der Auftraggeber vor der Veröffentlichung Kontrollausdrucke per eMail, Fax oder Post. Ebenfalls kann für den Auftraggeber eine geschütze Testumgebung auf einem e-confirm Server eingerichtet werden. Im Falle von Beanstandungen hat der Auftraggeber diese gegenüber e-confirm unverzüglich anzuzeigen.

4.3. Die Lieferung an e-confirm kann elektronisch, auf dem Postweg oder per Kurier erfolgen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

4.4. Die Pflicht von e-confirm zur Aufbewahrung der erhaltenen Daten endet drei Monate nach ihrer Veröffentlichung.

5. Vermittlung von Domainnamen und Webspeicherplatz

5.1. e-confirm erbringt im Rahmen eines entsprechenden Auftrages auch die Vermittlung der Einrichtung von Internet-Domainnamen durch so genannte Internet-Service-Provider (kurz: ISP).

5.2. Hierbei werden die vom Auftraggeber zur Reservierung und/oder zur Registrierung eines Domainnamens an e-confirm übermittelten Daten an den ISP weitergeleitet, dort elektronisch gespeichert und den Registraturdatenbanken zugänglich gemacht.

5.3. Bei der Vergabe von Domainnamen finden die Vergaberichtlinien des zuständigen ISP Anwendung. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber diese zugesandt.

5.4. Die Dienstleistung von e-confirm besteht ausschließlich in der Vermittlung des Auf- trags zur Reservierung und/oder Registrierung von Internet-Domainnamen.

e-confirm kann daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass die vom Auftraggeber beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

5.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber e-confirm zur Mitwirkung, insbesondere soweit dies zur ordnungsgemäßen Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain erforderlich ist, so besonders im Hinblick auf die Einhaltung der Richtlinien der Vergabestellen sowie die Erfordernisse des jeweiligen ISP. Für Schäden, die e-confirm mittelbar oder unmittelbar durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers erleidet, ist dieser ersatzpflichtig.

5.6. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Reservierung oder Registrierung des gewünschten Domainnamens gegenüber e-confirm besteht nicht. Die Verantwortung für Rechtsfolgen aller Art aus der Reservierung und Registrierung des Domainnamens liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

5.7. e-confirm haftet nicht für Mängel oder Fehler im System des vermittelten ISP bzw. für dessen schuldhaftes Fehlverhalten, soweit kein eigenes vorsätzlich schuldhaftes Verhalten von e-confirm vorliegt.

5.8. Sollte ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber eine Rechtsverletzung durch einen Domainnamen rügen, verpflichtet sich der Auftraggeber, e-confirm hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, e-confirm von Ersatzansprüchen Dritter, die auf einer unzulässigen Verwendung des Domainnamens beruhen, freizustellen.

5.9. Soweit der Auftraggeber, z.B. für den Zugriff auf eine persönliche Website, vom Anbieter ein individuelles Passwort erhält, ist er verpflichtet, dieses Dritten nicht zu offenbaren und es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche durch Dritte auszuschließen. Bei Verlust des Passwortes oder wenn ihm gekannt wird, dass Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben, ist er verpflichtet, e-confirm unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die sich aus einem Missbrauch des Passworts ergeben, soweit er nicht den Beweis erbringt, dass ihn hieran kein Verschulden trifft. Eine Haftung von e-confirm ist in diesem Fall ausgeschlossen. Im Übrigen gilt die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.10. Aufgrund von technisch erforderlichen Wartungsarbeiten kann es zu geringen Ausfallzeiten des Datenservers eines von e-confirm beauftragten Providers kommen. Eine Ausfallzeit von bis zu 3% der jährlichen Betriebsdauer begründet keinen Minderungsanspruch des Auftraggebers.

5.11. Im Falle höherer Gewalt oder bei Auftreten von Störungen, die nachweisbar nicht im Einfluss- bzw. Verantwortungsbereich von e-confirm liegen, (z.B. bei Störungen der Telekom oder des Netzbetreibers) ist e-confirm von der Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen sowie auf Leistung von Schadensersatz entbunden.

5.12. Die Laufzeit für einen Datenbankeintrag sowie für eine vermittelte Reservierung bzw. Registrierung eines Domainnamens beträgt 1 Jahr. Die Laufzeit beginnt jeweils mit Vertragsschluss.

5.13. Die Laufzeit von Werbeeinträgen, Inseraten oder Anzeigen wird gesondert geregelt.

5.15. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen.

6. Rechtegewährleistung

6.1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung der an e-confirm übermittelten Daten und Inhalte erforderlichen Recht besitzt. Der Auftraggeber stellt e- confirm im Rahmen des Auftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird e-confirm von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, e- confirm nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

6.2. Der Auftraggeber überträgt e-confirm sämtliche für die vereinbarte Nutzung im Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

7. Fertigstellungs- und Liefertermine, Eilleistungen

7.1. In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

7.2. e-confirm haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen. Im übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.

7.3. e-confirm ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.

8. Preise, Zahlung

8.1. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gelten für die Durchführung von Aufträgen die von e-confirm genannten Preise, wie sie am Tag der Auftragserteilung im Internet für Beratung, Konzeption, Design und Hosting veröffentlicht sind.

8.2. Alle im Internet sowie in Korrespondenzen, Angeboten und Verträgen gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, diese wird in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich berechnet, insofern nichts anderes angegeben ist.

8.3. e-confirm kann von ihrem Auftraggeber eine Vorauszahlung verlangen. Leistet ein Auftraggeber die Vorauszahlung nicht, kann e-confirm die im Dienstleistungsvertrag vorgesehenen Maßnahmen treffen sowie den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung, wenn der Auftraggeber oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Si-cherheit leisten. Die bis dahin von e-confirm erbrachten Leistungen sind sofort nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

8.4. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bereits geleistete Arbeiten berechnet e- confirm gemäß der zuvor vereinbarten Honorare.

8.5. Bei der Vermittlung einer Reservierung bzw. Registrierung von Domainnamen werden die Gebühren jeweils im Voraus für ein Jahr erhoben; eine Teilrückvergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ist nicht möglich.

8.6. Preisänderungen infolge von Preisänderungen der Vertragspartner von e-confirm bleiben während der Vertragslaufzeit vorbehalten; im Falle von Preisanhebungen steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

8.7. Ohne andere Vereinbarung sind alle Rechnungen von e-confirm zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist e-confirm berechtigt, Vorzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

8.8. Der Auftraggeber kann nur mit Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Gewährleistung

9.1. Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung von e-confirm als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen.

9.2. Die Gewährleistungspflicht von e-confirm beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung binnen angemessener Frist, die im Regelfall in einer erneuten Durchführung der beanstandeten Lieferung, Leistung oder Teilleistung besteht. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, beginnt die Frist erst mit dessen Mitwirkung zu lau-fen. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt e-confirm. Gelingt die Nachbesserung aus von e-confirm zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessner Frist, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung durch e- confirm fehlschlägt. Für alle weitergehenden Ansprüche gilt die Haftungseinschränkung in Ziffer 10.

9.3. Erweist es sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.

9.4. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate ab Eingang des Arbeitsergebnisses beim Auftraggeber, sofern nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden oder das Gesetz sonst eine längere Gewährleistungsfrist zwingend vorschreibt.

10. Haftung

10.1. e-confirm haftet gegenüber dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden bzw. nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

10.2. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen. e- confirm haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus An-sprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.

10.3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung von e-confirm sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzugs nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.

10.4. Die Haftungsbeschränkung gemäß den vorstehenden Klauseln 10.2. und 10.3. gelten nicht für Schäden, die e-confirm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

In diesen Fällen gilt folgendes:

e-confirm haftet für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetzt sowie bei Fehlen vertraglich zugesicherter Eigenschaften und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in den beiden letztgenannten Fällen jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

11. Urheberrechte und andere Schutzrechte, Quellcode

11.1. Mit der Tätigkeit von e-confirm verbundene Urheberrechte oder vergleichbare Schutzrechte entstehen ausdrücklich in der Person von e-confirm. Einen Anspruch auf Übertragung solcher Rechte oder hieraus resultierender Rechte, insbesondere Verwertungsrechte, hat der Auftraggeber nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Gleiches gilt für die Überlassung des Quellcodes und Datenbankstrukturen oder Arbeitsdateien der durch e-confirm erstellten Webseiten.

11.2. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert e-confirm, dass sie die entsprechenden Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.

12. Datenschutz und Geheimhaltung

12.1. Die vertragliche Dienstleistung von e-confirm bedingt auch den Umgang mit ver- schiedenen Daten des Auftraggebers, insbesondere auch Kundendaten des Auftraggebers, persönliche Daten (Bestandsdaten) sowie Nutzungs- und Abrechnungsdaten (Verbindungsdaten).

12.2. e-confirm weist ausdrücklich darauf hin, dass im Internet als offenem Datennetz ein absoluter Datenschutz gegen unbefugten Zugang durch Dritte nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. So obliegt es dem Auftraggeber beziehungsweise dem Nutzer gelieferter Anwedungen und Portale, auch selbst für die Sicherheit des ihm vergebenen Passwortes und der von ihm ins Internet übermittelten Daten Sorge zu tragen.

12.3. Gleichwohl ist e-confirm nach besten Kräften bemüht, von Gesetzes wegen vertrau- liche und/oder vom Auftraggeber ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Daten vor einer unbefugten Kenntnisname durch Dritte zu schützen. Dies gilt nicht für Daten, die ohnehin allgemein zugänglich sind; ebenso wenn international anerkannte technische Normen dies erfordern sowie wenn e-confirm gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, diese Daten zu offenbaren.

12.4. So ist e-confirm im Rahmen von Domain-Registrierungen gegenüber den Internet- Service-Providern verpflichtet, in der Veröffentlichung von Daten in dem von den Richtlinien der Vergabestelle vorgesehenen Umfang einzuwilligen. Erteilt daher der Auftraggeber an e- confirm den Auftrag zur Registrierung und Aufrechterhaltung einer Domain, so erklärt er sich mit der Veröffentlichung durch e-confirm einverstanden.

12.5. Im übrigen ist der Auftraggeber – soweit er nicht ausdrücklich widerspricht – damit einverstanden, dass e-confirm Bestands- und Verbindungsdaten während der Dauer des Vertragsverhältnisses speichert, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, beispielsweise zu Abrechnungszwecken, erforderlich ist.

13. Sonstiges

13.1. Der Auftraggeber kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von e-confirm auf Dritte übertragen.

13.2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass e-confirm Erklärungen (Ausnahme: Formbedürftige Erklärungen, insbesondere Kündigung) auch auf elektronischem Weg (z.B. per Email) wirksam an ihn richten kann.

13.3. e-confirm behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dann entsprechend auf der Webseite von e-confirm (www.e-confirm.de) veröffentlicht.

14. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1. Für die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und e-confirm gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen.

14.2. Erfüllungsort für alle Leistungen von e-confirm ist der Sitz von e-confirm, Berlin. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz von e-confirm oder (nach Wahl von e-confirm) der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers.

15. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder enthalten sie eine ausfüllungsbedürftige Lücke, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine dem Vertragszweck möglichst nahe kommende rechtswirksame Regelung.

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Berlin, 20. Oktober 2017